Erbengemeinschaft und mietfreies Wohnen
Erbengemeinschaft

Gesamthand: Die Verbindung der Erben zu einem Kollektiv. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Gesamthand: Die Verbindung der Erben zu einem Kollektiv

  • Die Gesamthandsgemeinschaft ist zunächst kein Rechtssubjekt, sondern ein bloßes Rechtsverhältnis. „Alle gesamte Hand ist grundsätzlich zuerst Personenverbindung; sie wurzelt im Personenrecht und ist ohne personenrechtliche Grundlage nicht denkbar“ (so Otto Gierke, HubR s. 117f. dessen grundlegenden Gedanken zur gesamten Hand hier wiedergegeben werden). Durch das personenrechtliche Element unterscheidet sich die „gesamte Hand“ vom Anteilsprinzip, das die Personen selbst unverbunden lässt, die durch das Anteilsprinzip bewirkte Gemeinschaft liegt allein „im Gegenstand“. Die Gesamthand als personenrechtliche Gemeinschaft hingegen „hebt das Fürsichsein der einzelnen Menschen in einem bestimmten Bereiche auf und ersetzt sie durch Verbundenheit“. Es entsteht neben der Sondersphäre der Beteiligten eine „Gemeinsphäre“, deren Trägerin eine aus den verbundenen Personen gebildete „Personeneinheit“ im Sinne einer kollektiven Einheit der verbundenen Personen ist. Die Gesamthandsgemeinschaft ist also keine ihren Mitgliedern gegenüber verselbstständigte Gesamtperson. Die Gemeinschaft erschöpft sich aber nicht nur in dieser gesamten Hand sondern begründet zugleich für die einzelnen Miterben Sondersphären, die Erbanteile. Sie sind ein Teilinhalt der Gemeinsphäre mit Sonderrechten und Sonderpflichten, indem sie das Teilnameverhältnis an der Beherrschung und den Genuss der Erbschaft und an den gemeinschaftlichen Lasten und Pflichten bestimmen.
  • Das Gesamthandsvermögen ist Vermögen der einzelnen Gesellschafter und nicht der Erbengemeinschaft, die kein selbstständiges Vermögen hat.
  • Für die Schulden der Erbengemeinschaft haften die Miterben grundsätzlich persönlich und unbeschränkt, allerdings beschränkbar auf den Nachlass.
  • Die Erbengemeinschaft ist nicht parteifähig, kann also in einem Gerichtsprozess nicht selber Kläger oder Beklagter sein. Das können immer nur die einzelnen Miterben.
  • Grundsätzlich kann der einzelne Gesamthänder über seinen Anteil an dem Gesamthandsvermögen und den einzelnen dazugehörigen Gegenständen nicht verfügen. Beim Erbteil der Erbengemeinschaft ist dies vom Gesetz aber erlaubt.
  • Über das Gesamthandsvermögen können die Gesamthänder nur gemeinsam (zur gesamten Hand = coniuncta manu) verfügen.
  • Am Gesamthandsvermögen haben die Miterben ein umfassendes Nutzungsrecht, das nur durch die Nutzungsrechte der anderen Miterben eingeschränkt ist.
  • Die Erbengemeinschaft wird durch sämtliche Miterben gemeinsam vertreten.
  • Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich einstimmig, doch ist bei der ordnungsmäßigen Verwaltung ein Mehrheitsbeschluss möglich.
  • Während die Gesamthandsgemeinschaft normalerweise durch Tod eines Gesamthänders erlischt ist dies bei der Erbengemeinschaft nicht so. Beim Tod eines Miterben wird sein Erbteil  weitervererbt.
  • Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung (= Auflösung und Abwicklung) der Erbengemeinschaft verlangen.

 

 

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren